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Vereinsordnung - TSVgg 1848 Stadecken-Elsheim  e.V.

Diese Vereinsordnung enthält satzungserläuternde Regelungen und ist für alle Mitglieder verbindlich.

 

§ 1 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus aktiven, passiven und jugendlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.

§ 2 Ehrenmitgliedschaft

Siehe Ehrenordnung.

§ 3 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Kommt ein Mitglied längere Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nach (Beitragszahlung) und trotz Aufforderung seine Zahlungen nicht leistet, so können Maßnahmen aus § 2 Absatz 7 der Satzung durchgeführt werden. In begründeten Fällen kann das Mitglied einen Antrag auf Stundung von Mitgliedsbeiträgen ganz oder teilweise stellen. Der Vorstand fasst dann einen entsprechenden Beschluss.

§ 4 Beiträge

Die Jahres-Mitgliedsbeiträge betragen seit dem 01. Juli 2019:

Erwachsene 7,50,- € / Monat
Ehepaare / Familienbeitrag (einschl. Kinder bis 18 Jahre) 16,50,- € / Monat
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) 6,- € / Monat
Schüler / Studenten / Rentner (Ermäßigung auf Antrag) 6,- € / Monat
Passive Mitglieder 5,- € / Monat
Aufnahmegebühr (pro Anmeldevorgang) 15,- € einmalig

Die Höhe des Monatsbeitrags bemisst sich nach dem Status des Mitglieds am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Der reduzierte Beitrag für Schüler und Studenten wird nur gewährt, wenn nach Vollendung des 18. Lebensjahres zum 31. Januar eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Die Beiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und werden rückwirken per Lastschriftverfahren am 15.06. und 15.12. eingezogen.

$ 5 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • die Bewilligung von Ausgaben,
  • die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
  • die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern sowie die Durchführung von Maßnahmen gegen Mitglieder
  • die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Der Vorstand regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder intern, d.h., er kann für bestimmte Arbeiten z.B. einen Jugend- oder Pressewart bestimmen

Der Vorstand ist von den einzelnen Vorstandsmitgliedern über die ihren Geschäftsbereich betreffenden Vorgänge regelmäßig zu unterrichten.

§ 6 Ausschüsse

Die Ausschüsse haben die Aufgabe, den Vorstand in den betreffenden Aufgabenstellungen zu unterstützen und dem Vorstand zuzuarbeiten. Sie arbeiten selbständig und werden von einem Ausschussvorsitzenden, der auch ein Vorstandsmitglied sein kann, geleitet.
Ausschüsse müssen nicht existieren, können aber für bestimmte Aufgabenbereichen gebildet werden.

  • Jugendausschuss
  • Veranstaltungsausschuss
  • Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit/Ausflüge

Ausschussmitglieder können an den Vorstandssitzungen auf Einladung beratend teilnehmen.

§ 7 Datenschutz

Für vereinsinterne Zwecke werden folgende personenbezogenen Daten der Mitglieder, soweit sie im Antragsformular ausgefüllt sind, gespeichert. Die kursiv markierten Angaben sind unbedingt erforderlich.
Vor- und Nachname, ggf. akad. Titel, Berufsbezeichnung, Geburtstag, Anschrift, Hochzeitsdatum, Telefon, ggf. Fax und Email-Adresse, Eintrittsdatum sowie Kontoverbindung.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies für Vereinszwecke erforderlich ist und auch dann nur im unbedingt notwendigen Umfang.
Die Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, auf dieser Webseite unter Datenschutzanfrage stellen, Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Mit dem Austritt aus dem Verein werden die Mitgliederdaten gelöscht. Das Newsletterabonnemet, sofern vorhanden, ist von dem Austritt nicht betroffen und muss selbstständig abbestellt werden.
Auch Berichte, bei denen das Mitglied zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft, namentlich genannt wurde, werden nicht geändert, können jedoch auf Anfrage ebenfalls gelöscht, bzw. geändert werden.

§ 8 Inkrafttreten

Die Vereinsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30. März 2019 in Kraft.

Stadecken-Elsheim, 30.März 2019

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