Vereinsordnung - TSVgg 1848 Stadecken-Elsheim e.V.
Diese Vereinsordnung enthält satzungserläuternde Regelungen und ist für alle Mitglieder verbindlich.
§ 1 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus aktiven, passiven und jugendlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.
§ 2 Ehrenmitgliedschaft
Siehe Ehrenordnung.
§ 3 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Kommt ein Mitglied längere Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nach (Beitragszahlung) und trotz Aufforderung seine Zahlungen nicht leistet, so können Maßnahmen aus § 2 Absatz 7 der Satzung durchgeführt werden. In begründeten Fällen kann das Mitglied einen Antrag auf Stundung von Mitgliedsbeiträgen ganz oder teilweise stellen. Der Vorstand fasst dann einen entsprechenden Beschluss.
§ 4 Beiträge
Die Jahres-Mitgliedsbeiträge betragen seit dem 01. Juli 2019:
Erwachsene | 7,50,- € / Monat |
Ehepaare / Familienbeitrag (einschl. Kinder bis 18 Jahre) | 16,50,- € / Monat |
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) | 6,- € / Monat |
Schüler / Studenten / Rentner (Ermäßigung auf Antrag) | 6,- € / Monat |
Passive Mitglieder | 5,- € / Monat |
Aufnahmegebühr (pro Anmeldevorgang) | 15,- € einmalig |
Die Höhe des Monatsbeitrags bemisst sich nach dem Status des Mitglieds am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Der reduzierte Beitrag für Schüler und Studenten wird nur gewährt, wenn nach Vollendung des 18. Lebensjahres zum 31. Januar eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Die Beiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und werden rückwirken per Lastschriftverfahren am 15.06. und 15.12. eingezogen.
$ 5 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Zu seinen Aufgaben gehören:
- die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- die Bewilligung von Ausgaben,
- die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
- die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern sowie die Durchführung von Maßnahmen gegen Mitglieder
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Der Vorstand regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder intern, d.h., er kann für bestimmte Arbeiten z.B. einen Jugend- oder Pressewart bestimmen
Der Vorstand ist von den einzelnen Vorstandsmitgliedern über die ihren Geschäftsbereich betreffenden Vorgänge regelmäßig zu unterrichten.
§ 6 Ausschüsse
Die Ausschüsse haben die Aufgabe, den Vorstand in den betreffenden Aufgabenstellungen zu unterstützen und dem Vorstand zuzuarbeiten. Sie arbeiten selbständig und werden von einem Ausschussvorsitzenden, der auch ein Vorstandsmitglied sein kann, geleitet.
Ausschüsse müssen nicht existieren, können aber für bestimmte Aufgabenbereichen gebildet werden.
- Jugendausschuss
- Veranstaltungsausschuss
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit/Ausflüge
Ausschussmitglieder können an den Vorstandssitzungen auf Einladung beratend teilnehmen.
§ 7 Datenschutz
Für vereinsinterne Zwecke werden folgende personenbezogenen Daten der Mitglieder, soweit sie im Antragsformular ausgefüllt sind, gespeichert. Die kursiv markierten Angaben sind unbedingt erforderlich.
Vor- und Nachname, ggf. akad. Titel, Berufsbezeichnung, Geburtstag, Anschrift, Hochzeitsdatum, Telefon, ggf. Fax und Email-Adresse, Eintrittsdatum sowie Kontoverbindung.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies für Vereinszwecke erforderlich ist und auch dann nur im unbedingt notwendigen Umfang.
Die Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, auf dieser Webseite unter Datenschutzanfrage stellen, Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Mit dem Austritt aus dem Verein werden die Mitgliederdaten gelöscht. Das Newsletterabonnemet, sofern vorhanden, ist von dem Austritt nicht betroffen und muss selbstständig abbestellt werden.
Auch Berichte, bei denen das Mitglied zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft, namentlich genannt wurde, werden nicht geändert, können jedoch auf Anfrage ebenfalls gelöscht, bzw. geändert werden.
§ 8 Inkrafttreten
Die Vereinsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30. März 2019 in Kraft.
Stadecken-Elsheim, 30.März 2019