CORONA-REGELN: Update vom13. Januar
In der angepassten 29.CoBeLVO vom 13. Januar sind die Regeln für Sport im Außen- und Innenbereich unverändert!
Geändert wurden die Quarantänebestimmungen (gültig ab 13.Jnuar)
Für unsere Sportaktivitäten habe ich nur eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen in der CoBeLVo und in den FAQs gefunden; max. 25 Minderjährige in der Altersgruppe ab 12 Jahre und 3 Monate, die nicht geimpfte, genesene oder deren gleichgestellte Personen sind.
- 2G-Plus-Regel:nur Geimpfte & Genesene mit negativem Test > 17 Jahren dürfen in die Halle. Das gilt für TeilnehmerInnen und ÜL / TrainerInnen. Negatives Ergebnis eines Schnelltests vor Ort unter Aufsicht ist möglich.
Ausnahme: Menschen mit Booster-Impfung (Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung) - 3G-Regel: Für Kinder und Jugendliche von 12 + 3 Monaten bis 17 Jahren gilt weiterhin überall die 3G-Regel:
Geimpft, genesen oder negativ getestet. Negatives Ergebnis eines Schnelltests vor Ort unter Aufsicht ist möglich. - Kinder unter 12 Jahren + 3 Monaten werden vorerst weiter als geimpft betrachtet, weil für sie eine Impfung bislang nicht möglich war. Ein Test ist nicht notwendig
Quelle: https://corona.rlp.de/de/service/faqs/
Die bekannte Hygieneregeln (Abstand halten von 1,50 m, Hände desinfizieren, Masken tragen bis zum Beginn der Sportaktivitäten, benutzte Geräte reinigen, kein Gegenverkehr beim Zugang und Verlassen der Hallen usw.) und die Kontaktnachverfolgung gelten weiterhin uneingeschränkt.
Anmerkung:
Sollten Gruppen schärfere Regeln für sich definieren (Bspw Selbst-Tests für Kinder unter 12 Jahren), wird das von der Abteilungsleitung mitgetragen.
Bei Fragen bitte wenden an: abteilungsleitung-turnen(at)tsvgg-stadecken-elsheim.de