Neue CORONA-REGELN ab 01. April 22
Basis ist die 33.CoBeLVO (konsolidierte Fassung) , gültig bis 28. Mai 2022.
Bei sportlicher Betätigung im Innen- und Außenbereich von Sportanlagen gelten keine besondere Maßnahmen bis auf folgende Empfehlung:
" Das Tragen einer Maske ... wird in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Wege des Kunden- oder Besucherverkehrs oder im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, dringend empfohlen."